Folgender Youtube-Beitrag informiert über wichtige Regeln rund um die KI Musik:
KI-Musik veröffentlichen: Wem gehört dein Song wirklich?
KI-Zusammenfassung von diesem Video:
Die wesentlichen Informationen zum Veröffentlichen von KI-Musik in kurzen Stichworten, verständlich auch für Anfänger:
- KI-Songs entstehen mit Tools wie Suno oder Udio, die Musik basierend auf eingegebenen Prompts generieren.
- Urheberrecht unterscheidet zwischen Komposition (Komponist/Texter) und Leistungsschutz (Label, Produzent, Musiker).
- Ein KI-generierter Song hat keinen menschlichen Urheber, da KI keine „persönliche geistige Schöpfung“ erbringt.
- Wer mit KI Musik macht, darf sich nicht als Komponist oder Texter ausweisen, sondern muss angeben, dass die KI komponiert hat (z.B. „Composed by AI“).
- Selbst wenn man Teile selbst komponiert oder getextet hat, gilt man nur für diese Anteile als Urheber.
- Die Rechte zur Veröffentlichung hängen von den Nutzungsbedingungen der KI-Plattform ab; meist erhält man als zahlender Nutzer alle Rechte zur kommerziellen Nutzung.
- KI kopiert keine bestehenden Musikstücke, sondern erzeugt neuartige Werke; Ähnlichkeiten mit bestehenden Songs können dennoch durch begrenzte musikalische Kombinationen entstehen.
- Im Falle von Rechtsstreitigkeiten wegen Ähnlichkeiten haftet in der Regel die KI-Plattform, nicht der Nutzer.
- Kombinationen aus menschlicher und KI-Leistung sollten transparent angegeben und Anteile klar verteilt werden.
- GEMA und ähnliche Verwertungsgesellschaften erkennen derzeit nur Werke mit menschlichem Urheberrecht an, nicht vollständig KI-generierte.
Diese Punkte fassen zusammen, was KI-Musik von menschlich erstellter Musik unterscheidet und wie man die Rechte und Veröffentlichung korrekt handhabt.
Quelle dieses Wissens ist das verlinkte YouTube-Video von Thomas Foster, Musikproduzent und Experte für KI-Musikrecht.
https://www.youtube.com/watch?v=sOUjFxa-0Io
